AGB
§1 Mietobjekt
Vermietet wird die Eventscheune einschließlich der vereinbarten Außenfläche, Sanitäranlagen sowie der vertraglich vereinbarten Ausstattung.
§2 Mietpreis
Mietpreis, Zusatzleistungen und Gesamtpreis sind individuell vereinbart.
§3 Zahlung
Zur Fixierung und verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Eine zweite Anzahlung von 50% des Restbetrages ist ein Monat vor dem Veranstaltungstermin fällig. Die Anzahlungen werden im Falle einer Stornierung als Teil der Stornogebühr einbehalten. Die angepasste Schlussrechnung ist bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung fällig.
§4 Personenzahl
Die Höchstzahl von 199 Gästen darf nicht überschritten werden.
§5 Nutzung der Location
Die Eventscheune darf ausschließlich für die vereinbarte Veranstaltung genutzt werden.
§6 Dekoration
Nägel, Schrauben, Bohrungen und rückstandsverursachende Klebstoffe sind nicht gestattet.
§7 Lärmschutz
1. Ab 24:00 Uhr sind sämtliche Außentüren der Eventscheune grundsätzlich geschlossen zu halten. Ein Betreten und Verlassen der Location bleibt hiervon unberührt, die Türen sind jedoch unverzüglich wieder zu schließen.
2. Der Aufenthalt von Gästen im Außenbereich ist nach 24:00 Uhr erlaubt jedoch sind Gespräche ausschließlich in Zimmerlautstärke zu führen.
3. Jegliche musikalische Beschallung im Außenbereich, insbesondere durch Lautsprecher, Bands, DJ´s oder sonstiger Musikanlagen, ist ab 24:00 Uhr untersagt.
4. Die Musik innerhalb der Eventscheune darf nach 24:00 Uhr in einer angemessenen Lautstärke fortgeführt werden.
5. Die Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten hinsichtlich der Lautstärke ist Folge zu leisten.
6. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen die Lärmschutzbestimmungen ist der Vermieter berechtigt, die Lautstärke reduzieren zu lassen oder die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Leistung besteht in diesem Fall nicht.
§8 Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
§9 Reinigung
Die Endreinigung übernimmt der Vermieter.
§10 Dienstleister
Für sämtliche externen Dienstleister ist der Mieter verantwortlich.
§11 Rücktritt/Stornierung
Eine Stornierung der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich, jedoch ausschließlich gegen Zahlung folgender Stornogebühren:
1. ab dem Zeitpunkt der Buchung 20% des Gesamtpreises
2. 3-6 Monate vorher 50% des Gesamtpreises
3. 1-3 Monate vorher 80% des Gesamtpreises
4. weniger als 30 Tage vorher 90% des Gesamtpreises
Die Stornogebühr ist mit Erklärung der Stornierung sofort fällig.
Ein Rücktritt durch den Vermieter ist nur aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbare Schäden an der Location möglich. Bereits geleistete Zahlungen an uns werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
§12 Hausrecht
Das Hausrecht verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Vermieter.
§13 Haftpflichtversicherung
1. Der Mieter bestätigt, über eine gültige private Haftpflichtversicherung zu verfügen.
2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verunreinigungen oder Beeinträchtigungen, die durch ihn selbst, seine Gäste, Kinder, Angehörige oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
3. Dies gilt insbesondere für Schäden an Gebäuden, Inventar, technischer Ausstattung, Außenanlagen und sanitären Einrichtungen.
4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände, Geschenke, Dekorationen oder Fahrzeuge.
5. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch die Veranstaltung verursacht wurden.
§14 Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen
Das Abbrennen von Feuerwerk, die Nutzung von Pyrotechnik, Bengalos, Himmelslaternen, Feuerschalen, Lagerfeuern, Fackeln sowie jeglichem offenen Feuer ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung sofort zu unterbrechen oder zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Leistung besteht in diesem Fall nicht.
§ 15 Verhalten der Gäste, Alkoholmissbrauch und Hausrecht
1. Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste während der gesamten Veranstaltung verantwortlich und hat darauf hinzuwirken, dass die Hausordnung sowie die Anweisungen des Vermieters eingehalten werden.
2. Gästen, die durch übermäßigen Alkoholkonsum, aggressives Verhalten, Belästigungen, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder sonstige Störungen des Veranstaltungsablaufs auffallen, kann durch den Vermieter oder dessen Beauftragte der weitere Aufenthalt in der Location untersagt werden.
3. Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Personen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, wenn von ihnen eine Gefahr für Personen, Gebäude, Inventar oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung ausgeht.
4. Kommt ein Gast der Aufforderung zum Verlassen des Geländes nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Polizei oder andere zuständige Behörden hinzuzuziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Verursacher bzw. der Mieter, soweit dieser hierfür rechtlich verantwortlich ist.
5. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder sonstiger Kosten besteht in diesem Fall nicht.
6. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die durch das Fehlverhalten seiner Gäste oder beauftragter Dienstleister entstehen